An dieser Stelle werden wir nach und nach Begrifflichkeiten erläutern.
Denn das schafft genau die Tranzparenz, die uns sehr wichtig ist.

Der Stadtrat und die Ortschaftsräte


Der Nieskyer Stadtrat und die Ortschaftsräte von See, Kosel, Stannewisch und Ödernitz entscheiden letztendlich über die Geschicke der Stadt und ihrer Ortsteile.

Dabei haben die Oberbürgermeisterin, die per Gesetz Mitglied des Rates ist, und der Stadtrat unterschiedliche Aufgabenbereiche. Diese sind in der Geschäftsordnung des Stadtrates detailliert festgelegt. (Du kannst sie hier ausführlich nachlesen.)

Die Sitzungen des Stadtrates finden regelmäßig jeden Monat statt und sind in der Regel öffentlich.

Das heißt, dass jede Bürgerin, jeder Bürger daran teilnehmen kann- allerdings als stiller Zuhörer.

In nichtöffentlichen Sitzungen werden lediglich Personal- und Mandatsangelegenheiten verhandelt.

Die Tagesordnung verantwortet die Oberbürgermeisterin; Vorschläge der Ratsmitglieder können aufgenommen werden. Die Teilnahme ist für die Stadträte verpflichtend.

Für bestimmte Entscheidungen kann der Stadtrat fachkundige Bürgerinnen und Bürger hinzuziehen. Diese dürfen sich allerdings an der Abstimmung zum Thema nicht beteiligen.
Wenn nötig, kann der Stadtrat auch eine Anhörung zu einem Sachverhalt durchführen. Hierzu werden betroffene Personen zur Sitzung geladen, um ihre Ansichten vorzutragen.

Um die direkte Beteiligung der Bewohner am Stadtleben zu ermöglichen, kann der Stadtrat Bürgerfragestunden durchführen. Diese sollten quarteisweise den Interessierten die Möglichkeit bieten, direkte Fragen an die Kommunalpolitiker zu stellen. Sie werden in der Regel an den Anfang der Stadtratssitzungen platziert.
Um noch mehr Bürger in die Geschehnisse der Stadt einzubeziehen, hat der amtierende Stadtrat beschlossen, den Bürgern zu jeder Stadtratssitzung die Möglichkeit der Fragestellung zu geben. In den letzten Sitzungen ist zu beobachten, dass davon auch viel Gebrauch gemacht wird. Sicher hat dies auch etwas mit der bevorstehenden Wahl zu tun.

Stadt- bzw. Ortschaftsrat kann im Prinzip jede Bürgerin, jeder Bürger der Stadt werden. Voraussetzungen sind grundsätzlich lediglich die Vollendung des 18.Lebensjahres und der Wohnsitz in Niesky seit mindestens drei Monaten.

Dazu muss natürlich unbedingt großes Interesse an der Entwicklung der Stadt und ihrer Ortsteile kommen. Außerdem muss jedem Bewerber klar sein, dass in diesem Ehrenamt viel Freizeit steckt, man in der Öffentlichkeit stehen wird und damit auch mit Lob und Tadel der Bürgerinnen und Bürger umgehen können muss.

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Informationen zur Kommunalwahl 2024



Der Tag der Kommunalwahl rückt nun näher. Die Wahlbenachrichtigung ist auf dem Weg zu Dir.
Aus diesem Anlass geben wir Dir hier noch ein paar Informationen zum Wahlprozess.
Bist Du bereit ?

An erster Stelle steht natürlich Deine Bereitschaft, Dich aktiv mit deiner Stimmabgabe am politischen Leben der Stadt zu beteiligen. Nimm in jedem Fall an der Kommunalwahl am 09. Juli 2024 teil.
Wenn Du an diesem Tag verhindert bist, kannst Du einen Briefwahlschein beantragen.

Briefwahl

Das Antragsformular findest Du auf der Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung. Du kannst die Unterlagen selbst abholen oder sie zu Dir senden lassen. Möglich ist dieser Antrag bis zum 07.06.2024 schriftlich oder mündlich bei der Stadtverwaltung.
Vielleicht solltest Du aber nicht zu lange damit warten, damit alles rechtzeitig bei Dir ist.

Verhinderung durch Krankheit

Im Krankheitfall kannst Du selbst am Wahltag noch bis 15.00 Uhr einen "Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins" stellen. Dazu muss eine von Dir bewollmächtigte Person die Unterlagen abholen. Du füllst sie aus und vor 18.00 Uhr müssen sie im Briefkasten des Rathauses stecken.

Jetzt heißt es, denn Überblick zu behalten!
Die Stimmzettel

Je nachdem wo Du wohnst, wirst Du für drei bis vier Wahlen berechtigt sein. Und somit wirst Du auch drei bis vier Stimmzettel erhalten.

Stimmzettel Nr.1 ist für die Stadtratwahl. Hier hast Du drei Stimmen. Diese kannst Du entweder alle an einen Kandidaten vergeben oder Du teilst Deine Stimmen auf zwei oder drei Bewerber – auch unterschiedlicher Parteien oder Bündnisse– auf.

Den Stimmzettel Nr. 2 gibt es für die Bewohnerinnen und Bewohner der Ortsteile.
Auch hier hast Du drei Stimmen für die Wahl deines Ortschaftsrates. Du kannst sie wie bei der Stadtratwahl aufteilen.


An diser Stelle kannst Du nachlesen, aus welchen Gründen sich die Mitglieder des Bündnisses H.E.R.Z. für die Wahl aufstellen lassen.

Über uns


Dann ist da Stimmzettel Nr. 3- der für den Kreistag.
Der Kreistag ist die Vertretung aller Bürgerinnen und Bürger innerhalb unseres Landkreises und besteht derzeit aus 86 Rätinnen und Räten und dem Landrat, der dem Kreistag vorsteht.

Die Liste der Kandidaten findest Du auf der Seite unseres Landkreises. Wir haben sie hier für Dich verlinkt: Wahl des Kreistages 2024.
Der Landkreis ist in neun Wahlkreise aufgeteilt, wobei Wahlkreis 2 für uns in Niesky relevant ist.
Auch bei der Kreistagswahl hast Du drei Stimmen mit denselben Abgabemöglichkeiten wie auf den Stimmzetteln 1 und 2.

Und nun zum Stimmzettel Nr.4 - der für das Europaparlament.
Hier hast Du eine Stimme.
Mit dieser Stimme wählst Du eine Partei.
Diese wiederum hat eine Wahlliste, auf der ihre Kandidaten stehen. Je nachdem , wie weit oben diese Kandidaten und Kandidatinnen stehen, haben sie eine Chance auf einen Sitz im Europaparlament.

Willst Du Dich ausführlicher zur Europawahl informieren, kannst Du diesem Link zu einer Seite des MDR folgen. MDR- Nachrichten-Europawahl

Die Wahlbüros sind von 8.00-18.00 geöffnet.

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